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Nichtanlage von Zähnen |
Aplasie bezeichnet die Nichtanlage eines oder mehrer Zähne und wird darüber hinaus als „Unterzahl“ bezeichnet. Das bleibende Gebiss ist dabei häufiger betroffen als die Milchzähne. Sie ist die Anomalie, die am weitesten verbreitet ist. Es kann zwischen hochgradigen und mäßigen Zahnmängelzuständen unterschieden werden. Bei der hochgradigen Zahnunterzahl (Oligodontie) fehlen die Anlagen von mehr als sechs Zähnen. Sind überhaupt keine Anlagen für Zähne vorhanden, wird dieses als Anodontie bezeichnet. Diese geht meistens in Kombination mit verschiedenen Krankheiten, „Syndromen“, oder der Unterentwicklung von Organen einher. Vor allem Weisheitszähne werden oft nicht gebildet. Die seitlichen oberen Schneidezähne und die vorderen zweihöckerigen Backenzähne sind seltener von Aplasie betroffen. Die Verbreitung von mäßigem Zahnmangel liegt unter Geschwistern weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt, da Aplasie häufig erblichen Ursprungs ist. Daher ist Aplasie häufig ein Begleitsyndrom, beispielsweise bei Knochenwachstumsstörungen oder dem Down-Syndrom. Der hochgradige Zahnmangelzustand hat jedoch eine relativ geringe Verbreitung. Prothetische, chirurgische und kieferorthopädisch-interdisziplinäre Maßnahmen können den Betroffenen helfen. |